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Aktuelles & Termine

Liebe Mieter, hier finden Sie ab sofort alle wichtigen Informationen der WuB.

Achtung neue Öffnungszeiten!

Ab dem 01.02.2024 gelten vorübergehend

folgende Öffnungszeiten:

Montag:            9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:          9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:         geschlossen

Donnerstag:     9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag:             9:00 – 12:00 Uhr

 

Aktuelle Entwicklungen der WuB GmbH Bischofswerda

Neues Wohngebiet „Schöneck“ in Bischofswerda wird noch attraktiver!

Der Bischofswerdaer Stadtrat hat per Beschluss den Bebauungsplan Nr. 41 „Schöneck“ nochmals geändert. Der gleichnamige Eigenheimstandort, gelegen an der Bergstraße, Ecke Süßmilch-Straße, wird damit noch attraktiver für Menschen, die sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten. Der Stadtrat unterstützt mit dieser Entscheidung Bauwillige, die ihr Eigenheim sehr individuell planen und bauen wollen.

Alle Häuser können jetzt ein- oder zweigeschossig und mit den für Eigenheime üblichen Dachformen gebaut werden. Eine Bauträgerbindung ist nicht mehr vorgeschrieben. Das förmliche Planänderungsverfahren wird voraussichtlich im März abgeschlossen sein.

14 Parzellen sind zur Bebauung vorgesehen. Für Interessenten stehen Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1.100 Quadratmeter zur Verfügung.

Das Baugebiet am Stadtrand ist ruhig und idyllisch gelegen. Trotzdem ist man fußläufig schnell im Stadtzentrum, am Bahnhof oder zum Einkauf. Ärzte und Apotheken, Kindergärten und Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie eine breit aufgestellte Vereinslandschaft sind in Bischofswerda ebenfalls vorhanden. Das macht das Baugebiet sowohl für junge Familien als auch ältere Menschen gleichermaßen attraktiv.

„Ab März 2024 wird es für Interessenten zusätzlich regelmäßige Beratungen vor Ort geben, auch bei der Finanzierungsplanung kann geholfen werden. Für die ersten Grundstücke sind Interessenten bereits mit der Bauplanung beschäftigt“, erklärt Andreas Wendler, Geschäftsführer der Wohnungswirtschaft und Bau GmbH. Das kommunale Unternehmen hat die Erschließung des Wohngebietes Schöneck konzipiert und vorangetrieben.

ECKDATEN

Adresse: Süßmilchstraße / Bergstraße 01877 Bischofswerda

Objektart: Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser

Grundstücksfläche m² ca.: 713 – 1.194

Abriss: nein

Bebaubar nach: Bebauungsplan

kurzfristig bebaubar: ja

Baugenehmigung: ja

Erschliessungszustand: voll erschlossen

Grundflächenzahl: 0,4

Geschossflächenzahl: 0,8

 

Exposé zum Baugebiet: Baugebiet Schöneck/Bischofswerda | Beck & Holz (beck-holz-immobilien.de)

Interessenten wenden sich bitte an das Büro:

Beck & Holz Immobilien
Karlstraße 1
01445 Radebeul
Telefon: 0351/ 836 3632
Telefax: 0351/ 839 2123

        

                            

Einbau Rauchwarnmelder

Werte Mieterinnen und Mieter,

die in unseren Wohnungen installierten Rauchwarnmelder (RWM) können helfen Brände frühzeitig zu erkennen und ggf. Leben zu retten. Wir als Eigentümer Ihrer Wohnung sind laut Landesbauordnung verpflichtet, Rauchmelder zu installieren und gemäß Anwender-DIN 14676 diese nach 10 Jahren auszutauschen. Damit ist die Firma Pyrexx beauftragt. Ebenso ist Pyrexx für die regelmäßige Wartung der RWM zuständig.

Die Betriebsanleitung soll Ihnen helfen, auf Dinge zu achten, die im Zusammenhang mit den RWM stehen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Vielen Dank! Ihre Wohnungswirtschaft und Bau GmbH

Betriebsanleitung

Rauchwarnmelder des Herstellers PYREXX

Rauchmelder helfen Brände frühzeitig zu bemerken. Sie können jedoch weder ein Feuer löschen, noch dessen Entstehung verhindern und alarmieren auch nicht die Feuerwehr.

Wenn Gefahr durch Brände besteht, geben die Geräte einen lauten Alarmton ab, der Sie auf die Gefahr aufmerksam macht. Bedenken Sie, dass schlafende Menschen und Tiere die tödlichen Giftgase nicht riechen können. Bereits 3 bis 6 Atemzüge von Brandgasen können tödlich sein.

Trotz größter Sorgfalt bei der Herstellung und Wartung der Rauchmelder besteht die Möglichkeit, dass eine Funktionsstörung auftreten kann.

Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Feuer, brennbaren Materialien und technischen Geräten sind stets zu beachten.

Sollten Sie eine Störung des Gerätes bemerken, informieren Sie bitte umgehend unseren Service.

Wir freuen uns, dass nun auch Sie durch unsere Rauchmelder geschützt werden. Um einen störungsfreien Betrieb der Geräte zu ermöglichen, sollten Sie den Inhalt dieser Betriebsanleitung beachten.

Zigarettenrauch löst keinen Alarm aus, sofern der Rauch nicht vorsätzlich und direkt in den Rauchmelder gelangt. Die Pyrexx GmbH sichert die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder durch jährliche Wartungen.

Bitte prüfen Sie bei einem Alarm des Rauchmelders, ob wirklich ein Brandherd existiert.

Wenn die Alarmbereitschaft des Gerätes gefährdet ist, ertönt ein regelmäßig kurzer Hinweiston (Help-Signal). Im Falle dieses Signals informieren Sie bitte unseren Service.

Die Rauchmelder sind nicht Ihr Eigentum. Missbräuchliche Behandlung der Geräte und daraus entstehende Servicekosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.

BITTE BEACHTEN SIE:

Die im Folgenden aufgeführten Umgebungseinflüsse können zum Störalarm des Rauchmelders führen:

-        Starke Koch-, Wasser- und Bratendämpfe

-        Große Temperaturschwankungen

-        Raum-, Duft- und Insektenspray

-        Blüten-, Bau-, Schleif- und Feinstaub

Um einen Störalarm zu vermeiden, sollte der Rauchmelder vor solchen Umgebungseinflüssen geschützt werden. Auch eine vorsichtige, regelmäßige Reinigung mit einem Staubsauger kann Abhilfe schaffen. Informieren Sie ihre Nachbarn über einen Störalarm, damit nicht unnötig die Feuerwehr alarmiert wird.

Achten Sie beim Kochen stets auf eine gute Belüftung der Räume. Ein Störalarm kann durch Betätigung der Prüf- /Stopp-Taste beendet werden.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Lufteinlässe am umlaufenden Rand der Rauchmelder niemals durch Staub, Schmutz, Farbe oder Klebeband etc. beeinträchtigt werden.

RENOVIERUNGSARBEITEN:

Bei Renovierungs-, Bau- und Schleifarbeiten sollte der Rauchmelder durch leichten Zug am Gerät von dem Magnetträger gelöst werden und vor Nässe, Kälte, Hitze, Feinstaub und Schmutz geschützt aufbewahrt werden.

Bitte denken Sie nach Beendigung der Arbeiten daran, den Rauchmelder wieder auf den Magnetträger zu setzen oder beauftragen Sie eine Zwischenwartung durch unseren Servicedienst.

BETRIEBSBEREITSCHAFT:

Die Rauchmelder prüfen selbsttätig regelmäßig ihre Betriebsbereitschaft. Um das Gerät manuell zu überprüfen, sollten Sie mindestens einmal im Quartal die Prüf- /Stopp-Taste betätigen. Durch Druck auf diesen Sensorbereich können Sie außerdem einen Alarm oder auch einen Hinweiston (Help-Signal) vorübergehend deaktivieren.

65 Jahre Wohnungswirtschaft und Bau GmbH Bischofswerda

Am 1. April 1958 soll der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Bischofswerda gegründet worden sein. Der genaue Tag ist nicht verbrieft und   - jedenfalls dem Namen nach -  war es ein dem Volk gehöriger Betrieb.

Die vorherige Bezeichnung lautete „Kommunales Wirtschaftsunternehmen der Stadt Bischofswerda“.

Viele Grundstücke wurden - in den ersten Jahren der Deutschen Demokratischen Republik - an das Unternehmen „übertragen“, viele wurden auch dazugekauft.

Dann galt es die z.T. maroden Objekte vorwiegend zu Wohnzwecken instand zu setzen und zu verwalten. Bei den damaligen extrem niedrigen Mieten ging das nicht ohne staatliche Unterstützung.

Bei der zunehmenden Wohnungsknappheit - aber auch steigenden Ansprüchen der Mieter - war es sicherlich nicht leicht, einerseits zu erhalten und andererseits neue Wohngebäude zu errichten. Der Dachbodenausbau war dabei eine Variante, um zusätzlichen Wohnraum (i.d.R. Schlaf- und Kinderzimmer) zu schaffen. Zudem entstanden in „Alt-Süd“ viele neue Gebäude. Vereinzelt wohnen hier sogar noch „Erstmieter“.

Später, ab 1974/75, wurden mit einem großen Wohnungsbauprogramm 1000 WE in Bischofswerda Süd gebaut. Davon gehörte etwa die Hälfte der damaligen AWG (Arbeiterwohngenossenschaft). Aber auch die Wohnblocks an der H.-Mann-Straße, der Bergstraße, der Süßmilch-Straße und der Bautzener Straße (Papageienviertel) wurden in dieser Ära vom VEB Gebäudewirtschaft gebaut.

Einige dieser Gebäude stehen heute schon nicht mehr. Sie wurden wegen hoher Leerstände abgerissen und einige der damaligen Mieter sind uns deshalb heute noch gram. Die meisten Mieter sind jedoch in besser sanierte Wohnungen der Gesellschaft umgezogen und uns treu geblieben.

1990 wurde der VEB in eine GmbH umgewandelt und bewirtschaftete damals etwa 2.500 WE. Wieder wurden einige Objekte dazu erworben, viele wurde jedoch auch privatisiert bzw. an ehemalige Eigentümer zurückübertragen.

Mit der Umrüstung des Heizhauses von Kohle auf Öl und später auf Gas konnte nahezu die gesamte Südvorstadt an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden.

In den Jahren 1993 bis etwa 1998 erfolgten Modernisierungsmaßnahmen in Größenordnungen. Dazu wurden enorme Kredite aufgenommen und zudem trägt die Gesellschaft heute noch an den sogenannten „Altschulden“.

Im Klengelweg-Gebiet entstanden 1995 tatsächlich Neubauten zur Vermietung. Daneben entwickelte sich ein Eigenheimstandort, der in Bischofswerda auch als „Kleinwandlitz“ bekannt ist.  

Seitdem bestand die Hauptaufgabe der WuB darin, die Objekte zu verwalten, zu sanieren und instand zu setzen. Der hohe Kapitaldienst war kaum noch zu stemmen und es wurde sehr eng, sodass ab 2006 im Zuge der Sanierungskonzeption Personal abgebaut werden musste. Waren 2005 noch 32 Mitarbeiter beschäftigt, so sind wir heute gerade mal noch acht regulär beschäftigte Verwaltungsmitarbeiter. Diese Zeit war außergewöhnlich hart für unser Unternehmen und für die Menschen, die bei uns tätig waren und z.T. noch sind.

Außerdem wurden seitdem mehrere hundert Wohnungen zurückgebaut, um dem nach wie vor anhaltendem Bevölkerungsrückgang und damit dem steigenden Leerstand gerecht zu werden. Diese Abrissmaßnahmen tun nicht nur weh, weil sie Geld kosten und Bausubstanz verloren geht, sondern weil teilweise auch noch Altschulden an Objekten haften.

Die Sanierungskonzeption wird nun schon seit vielen Jahren konsequent verfolgt und heute ist das Unternehmen wieder stabil.

Derzeit stehen viele neue Herausforderungen an, die es zu bewältigen gilt:

Die wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten lähmen derzeit die konzeptionelle Arbeit. Es ist derzeit einfach nicht möglich, verlässliche Planungen aufzustellen. Die Gesetzes- und Verordnungsflut des letzten Jahres bringt uns zeitweise an die Grenze des Machbaren. Nicht nur dass nahezu wöchentlich neue Vorschriften kommen, es werden Dinge geregelt oder vorgeschrieben, deren Notwendigkeit fragwürdig ist. Das Ganze kostet viel Zeit und ist, wenn es noch dazu unsere Mieter direkt betrifft, auch schwer vermittelbar.

Dazu kommen die wirtschaftlichen Einflüsse, wie steigende Energie- und Heizkosten, steigende Zinsen, steigende Baukosten, fehlende Baukapazitäten und die hohe Inflation.

Ungeachtet dessen haben wir aktuell eine stabile Vermietung in unserem Bestand zu verzeichnen.

Einen Ausblick zu geben über künftige Entwicklungen fällt momentan recht schwer. Trotzdem schauen wir optimistisch in die Zukunft. Wir sind und bleiben ein verlässlicher Partner für unsere Dienstleister und Handwerker und vor allem für unsere Mieter.      

Wir bedanken uns bei unseren treuen Mietern und allen Geschäftspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahrzehnten.

Wohnungsmarkt in der Krise - Positionspapier des GdW

           

Wärmewende darf nicht zur sozialen Spaltung führen: Mieterinnen und Mieter dürfen gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern nicht benachteiligt werden

Der Wohnungsmarkt in Deutschland durchlebt – wie viele Branchen – seit der Corona-Pandemie eine Kette von Krisen. Die Wohnungswirtschaft in Deutschland wird von den wirtschaftlichen Schockwellen, die auch auf den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine zurückzuführen sind, deutlich stärker getroffen als der Durchschnitt. Während die allgemeine Inflation im Jahr 2022 bei 7,9 % lag, sind die Wohnungsbaukosten in Jahresfrist um 14,3 % gestiegen. Zugleich schnellten die Zinsen um 300 % auf etwa 4 % hoch. Auf dem Höhepunkt der Energiekrise musste zusätzlich Liquidität zurückgehalten werden, um das Grundbedürfnis der warmen Wohnung überhaupt noch bedienen zu können. Diese Krisenphänomene wurden begleitet von einer drastischen Verschlechterung der Förderung für Neubau und Bestandsmodernisierung.

Diese erdrückenden Rahmenbedingungen haben bereits zu einem Einbruch des Neubaus und der energetischen Sanierung geführt. Etwa 32 % der geplanten Neubauten und 21 % der geplanten Modernisierungsmaßnahmen werden nach Auskunft der im GdW organisierten Unternehmen nicht realisiert. Um einen Neubau in der aktuellen Kostensituation zu finanzieren, bedürfte es einer Nettokaltmiete von 17,50 EUR bis 20 EUR pro Quadratmeter und mehr.

Die Folgen für Mieter und Mieterinnen sind dramatisch - der Druck auf den Mietwohnungsmarkt ist enorm. Um knapp 6 % sind die Angebotsmieten bundesweit allein im 3. Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen, in manchen Regionen sogar um mehr als 10 %. Die Mietbelastung ist besonders bei einkommensärmeren Haushalten dramatisch hoch. Jeder 6. Mieterhaushalt zahlt mehr als 40 % nur für die Kaltmiete. Nicht nur die Angebotsmieten, sondern auch die Mietspiegel steigen im Einzelfall massiv– so zuletzt in München um 21 % seit 2021. Die individuelle Wohnkostenbelastung nimmt dadurch besorgniserregend zu, dabei waren viele Haushalte schon vor den Krisen überlastet. Die Situation verschärft sich noch, da die Kaltmieten weiter steigen, die hohen Energiepreise die Kosten für Heizung und Warmwasser mehr als verdoppeln und die steigende Inflation die Ersparnisse der Mieterinnen und Mieter aufbraucht.

GEG-Novelle als gigantisches Investitionsprojekt inmitten massiver Krise

Inmitten dieser Krise des deutschen Wohnungsmarktes würde das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gigantische Investitionssummen von den Wohnungsunternehmen einfordern. Berechnungen auf der Datengrundlage der Unternehmensberatung “eco2nomy” ergeben, dass in den kommenden 20 Jahren ein Betrag von rd. 61 Mrd. EUR in den Beständen der im GdW organisierten Wohnungsunternehmen investiert werden müsste, allein um die Auflagen des GEG zuerfüllen. Angesichts der dramatischen Situation mit den veränderten Rahmenbedingungen erscheint dies ohne Förderung in keiner Weise darstellbar. Die Umlage der gesamten Kosten auf Mieterinnen und Mieter ist unzumutbar.

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zusätzlich vor Augen

Die Situation wird zusätzlich verschärft durch die Erwartung der novellierten EU-Gebäude-richtlinie. Nach den jüngsten Vorschlägen des Europäischen Parlaments müssten, zusätzlich zum Heizungsaustausch, 45 % des deutschen Wohnungsbestands bis 2032 saniert werden.

Sozial orientierte Wohnungsunternehmen können bezahlbare Mieten bisher noch aufrechterhalten

Trotz dieser Kostenbelastung können die im GdW organisierten sozial orientierten Wohnungsunternehmen bisher eine Miethöhe aufrechterhalten, die in der Breite von der Bevölkerung getragen werden kann. Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 lagen die Höhe der Wiedervermietungen bei durchschnittlich 7,09 EUR pro Quadratmeter und die der Erstvermietungen bei durchschnittlich 9,51 EUR pro Quadratmeter. Diese bezahlbaren Mieten aufrecht zu erhalten, ist der genetische Anspruch der sozial orientierten Wohnungsunternehmen.

Die Aufgabe: Die Bezahlbarkeit des Wohnens und die Akzeptanz des Klimaschutzes müssen erhalten bleiben – Mieterinnen und Mieter müssen Eigentümerinnen und Eigentümern gleichgestellt werden

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, und die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, haben mit der Vorstellung des Gesetzentwurfs eine Förderkulisse für privat genutzten Wohnraum angekündigt, um die Wärmewende sozial abzufedern und, in den Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz, „niemanden im Stich zu lassen“. Die angekündigte Förderung benachteiligt aber diejenigen Mieterinnen und Mieter, die bei Wohnungsunternehmen wohnen – und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Unternehmen um eine Genossenschaft, einem kommunalen, kirchlichen oder privaten Unternehmen handelt. Denn: Die von der Bundesregierung angekündigten „Klimaboni” soll es nur für Privateigentümer und im Gebäude wohnende Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten geben. Das schränkt den Kreis der Empfänger massiv ein und benachteiligt systemisch die Mehrheit der Vermieter und Mieter - ein völlig inakzeptabler Zustand für ein Land, in dem 58 % der Haushalte zur Miete leben.

Ohne Klimaboni wird das Wohnen aber noch teurer. Dies führt dazu, dass gerade die Einkommensschicht im Stich gelassen wird, deren Vermieter keinen Klimaboni erhalten und die kein oder wenig Wohngeld beziehen und auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.

Es kann aber nicht vom Zufall oder der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes abhängen, ob Mieterinnen und Mieter mehr oder weniger zahlen. Zudem muss jetzt klar geregelt werden, dass Vermieterinnen und Vermieter die Förderung von den umgelegten Kosten abziehen müssen, unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht. Nur so sinken die umlegbaren Kosten für die Mieter und Mieterinnen.
Die Wohnungsunternehmen verfügen angesichts der bevorstehenden Aufgaben nicht über das Eigenkapital und die Liquidität, für nennenswerten Neubau und gleichzeitig durchzuführende tiefgreifende Sanierungen und Heizungstausch. Es ist nicht möglich, dass sie allein auf Basis der geplanten Grundförderung (30 %) den Heizungsaustausch stemmen. Daher muss die angekündigte Förderung für privaten Wohnraum eins zu eins auf die Wohnungsunternehmen übertragen werden.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sind keine gleichwertige Lösung, da den Wohnungsunternehmen weiterhin die Liquidität für die gigantischen Investitionen fehlt. Zudem gibt es allein unter den GdW-Unternehmen 1.400 steuerbefreite Genossenschaften, die nicht einmal theoretisch hiervon profitierten.
Bundesminister Robert Habeck hat auf dem Wohnungsbautag 2023 die Idee des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Mützenich unterstützt, verbleibende Mittel aus dem “Klimaund Transformationsfonds” zur Förderung des Heizungsaustauschs zu verwenden. Dieser Fonds hat das Ziel, die Transformation hin zu klimaneutraler Energie bezahlbar zu halten und sie hierdurch vor sozialen Verwerfungen zu schützen. Es ist exakt diese Aufgabe, die einer Förderung im Rahmen der GEG-Verpflichtungen zukäme.

Abzug der Förderung käme Mietern zugute

Vermieterinnen und Vermietern steht es nach wie vor frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Es muss jetzt klar geregelt werden, dass Vermieterinnen und Vermieter die Förderung gesetzlich verpflichtender Maßnahmen von den umgelegten Kosten abziehen müssen, unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht. Ohne Förderung würden die Kosten des vom GEG eingeforderten Heizungstausches über die Modernisierungsumlage zu einer durchschnittlichen Mieterhöhung von 1,87 EUR pro Quadratmeter führen. Würde die Grundförderung von 30 % gewährt, würde sich dies auf 1,21 EUR verringern. Mit einer Förderung von 50 % – die den Kleinvermietern und Eigentümern gewährt wird – würde die Mieterhöhung auf durchschnittlich 0,77 EUR pro Quadratmeter sinken. Dadurch wäre das gemeinsame Ziel einer warmmietenneutralen Sanierung zumindest näher gerückt und die Akzeptanz der Energiewende im Gebäude würde massiv erhöht. Daher müssen die verpflichtenden Vorgaben zum Austausch der Heizung im Gebäudeenergiegesetz auch die zukünftigen Energiekosten der Mieterinnen und Mieter im Blick behalten. Mieterinnen und Mietern drohen hohe Heizkosten, wenn z. B. teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffizient

Wärmepumpen durch den Vermieter eingebaut werden. Bei der Umsetzung der Wärmewende ist es unerlässlich, dass die Heizkosten für Mieter nach der Sanierung sinken. Hinsichtlich des Einsatzes von Wärmepumpen und des Anschlusses an die Fernwärme setzt dies günstige Strom und Fernwärmetarife ebenso voraus wie die Vermeidung zusätzlicher Kosten beim Netzausbau. Der Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von gigantischem Ausmaß. Er muss auch mit Blick auf die Wärmewende durch die Gemeinschaft mitgetragen werden. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung eine umfängliche Förderung vorgesehen hat – allerdings ist die Einschränkung des Personenkreises auf Selbstnutzer völlig unzureichend.
Die Klimaschutzkosten müssen fair auf die drei Schultern Eigentümer, Mieter und Gemeinschaft verteilt werden. Genau dieser Schultertschluss muss es ohne Abstriche für die Wohnungsunternehmen und ihre Mieter gelten – um Wohnen bezahlbar zu halten und die Akzeptanz für den Klimaschutz zu erhalten.

Bitte handeln Sie jetzt!

Berlin, 9. Mai 2023

Energiespartipps

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Kennen Sie schon die neuen Tutorials des vdw Sachsen?

Diese vermitteln mit ihren Hauptfiguren Hans, Franz und Erna auf witzige Weise wie Wohnen für alle einen noch größeren Vorteil bringt und ein harmonisches Miteinander gelingt!

Sommerzeit ist Balkonzeit!

Gärtnern, Gestalten, Grillen & Geniesen: Was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht.

Was gibt es Schöneres, als Urlaubsfeeling auf dem eigenem Balkon zu genießen. Aber bitte denken Sie daran, auch auf dem Balkon ist nicht alles erlaubt was Spaß macht, denn Balkone gehören wie Küche oder Wohnzimmer zur vermieteten Wohnung und entsprechend haben Mieter hier die gleichen Pflichten und Rechte wie sie in der Wohnung auch gelten. Der Vermieter hat durchaus auch ein Wörtlein bei Gestaltung oder Nutzung des Balkones mitzureden. Ein dezenter Sichtschutz, auch Sonnenschirm oder Tisch und Stühle sind in jedem Fall erlaubt. Beim Anbau einer Markise o.ä. ist zwingend eine Genehmigung des Vermieters notwendig. Nach Lust und Laune gärtnern? Auch dabei gilt: Nehmen Sie Rücksicht und achten Sie auf Sicherheit! Größere Stauden sollten Sie meiden, diese ärgern mitunter die unmittelbaren Nachbarn und rankende Pflanzen wie Kletterhortenzie, Efeu oder Wein können die Fassade schädigen. Alle Kästen, Blumentöpfe oder -kübel müssen ordnungsgemäß gesichert sein. Ist grillen erlaubt? Grillen auf dem Balkon sorgt mitunter für Ärger. Gründe dafür sind nicht nur Gerüche und Rauch, sondern vor allem die Gefahr durchs offene Feuer. Nutzen Sie deshalb einen Elektrogrill! Rücksicht auf Ihre Nachbarn sollten sie auch beim Rauchen oder beim Sonnenbad auf dem Balkon nehmen. Und auch bei der Nachtruhe gilt: wochentags und am Wochenende ab 22:00 Uhr!

Auf gute Nachbarschaft!

Damit das friedliche Miteinander nicht plötzlich in bitteren Streitigkeiten endet, sollte die ein oder andere Regel beachtet werden. Aber welche Regeln sind am wichtigsten? Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis, Toleranz und Kommunikation sind die wichtigsten Grundlagen um ein Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus, in dem mitunter Menschen mehrerer Generationen, unterschiedlichster Herkunft und Lebenseinstellungen unter einem Dach leben, harmonisch und für alle zufriedenstellend zu gestalten.

Eine gute Nachbarschaft ist Gold wert!

Geld sparen – durch richtiges Heizen und Lüften!

Vor allem in der kalten Jahreszeit ist richtiges Heizen und Lüften wichtig, um Heizkosten zu senken und Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Richtiges Heizen und Lüften spart nicht nur Geld, sondern trägt auch zu einem gesunden Raumklima und somit zur Vermeidung von Schimmelpilzen bei. Der goldene Herbst bringt oft noch einmal angenehm warme Temperaturen. Doch wenn die Sonne am Abend untergeht, fallen diese auch ganz schnell wieder in Richtung Gefrierpunkt. Das Fenster jetzt die ganze Nacht zu kippen, wäre Energieverschwendung, die Zentralheizung ganztägig in Betrieb zu nehmen, lohnt sich meistens auch noch nicht. Wie also richtig heizen und lüften? Tipps für einen energieeffizienten Herbst.

Richtiges Lüften und dabei Heizkosten sparen funktioniert nicht mit gekippten Fenstern! Wer wirklich Heizkosten sparen möchte, lässt Räume auch während der Abwesenheit der Familie nicht ganz auskühlen, sondern stellt ca. viermal am Tag die Heizung ab und öffnet alle Fenster und Türen bis zu max. 15 Minuten zum Stoßlüften. Gerade Familien, die viel Wasserdampf durch Duschen, Kochen etc. produzieren, reduzieren damit auch die Gefahr von Schimmel und sparen trotzdem Heizkosten!

Die optimale Raumtemperatur liegt bei rund 20 °C. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1°C senkt die Heizkosten um rund 6 Prozent. Verringern Sie die Raumtemperatur von 24°C auf 20°C, sparen Sie zwischen 20 und 25 Prozent der Heizkosten! Nur unter 16 Grad sollte die Temperatur trotz Heizkosten sparen über längere Zeit in keinem Raum fallen, sonst droht Schimmel!

Über Nacht die Heizung nicht ganz herunterfahren, sonst muss morgens alles komplett neu geheizt werden. Sinnvoll ist dagegen eine moderate Absenkung der Raumtemperatur um rund drei Grad.

Sie sollten Heizkörper nicht durch Verkleidungen, Möbel, Gardinen oder Vorhänge abdecken, damit die Leistung des Heizkörpers voll genutzt werden kann.

Optimales Heizen und Lüften kostet Sie weniger Heizenergie und sorgt für ein angenehmes Raumklima!

„Stolperfalle Treppenhaus“ - Tipps für mehr Sicherheit und weniger Stress.

Durch Hans und Franz erfahren Sie, wie man sich im Treppenhaus richtig verhält und was man als Mieter beachten sollte.

Gemeinsam sicherer und entspannter Wohnen!

Verhalten im Brandfall

Hans und Franz zeigen Ihnen was im Brandfall zu tun ist und wie Sie sich richtig verhalten müssen. 

So lassen Sie nichts anbrennen!