Aktuelles & Termine
Liebe Mieter, hier finden Sie ab sofort alle wichtigen Informationen der WuB.
Achtung neue Öffnungszeiten!
Ab dem 01.06.2024 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Aktuelle Entwicklungen der WuB GmbH Bischofswerda
Im Schöneck wird gebaut
Nachdem der Eigenheimstandort an der Bergstraße, Ecke Süßmilch-Straße fertig erschlossen war, zog erst mal Ruhe im Baugebiet ein. Gestiegene Bau-Zinsen, die hohen Material- und Baukosten, gestiegene Energiepreise und eine unsichere politische und wirtschaftliche Lage ließ die vielen, ursprünglich interessierten Bauwilligen abwarten.
Nun jedoch sind die ersten Parzellen verkauft und ein Bagger steht auch schon vor Ort. Die Bauherren bzw. deren Baufirmen sind mit den Bauarbeiten auf ihren Grundstücken beschäftigt. Das erste, von insgesamt 14 Häusern, soll im April 2025 fertig sein. Schon die Hälfte der Grundstücke sind für die künftigen Eigenheimbesitzer reserviert.
Gebaut werden kann in allen möglichen Varianten. Ein oder zwei Vollgeschosse sind ebenso möglich, wie die üblichen Dachformen, mit oder ohne Garage oder Carport und mindestens ein Baum ist pro Grundstück zu pflanzen.
Das Schöneck genannte Gebiet befindet sich an einer Hanglage und ist wirklich schön gelegen. Gärten auf der einen Seite und Zweifamilienhäuser auf der anderen Seite prägen die unmittelbare Umgebung. Ruhig und doch nahe zum Zentrum kann sich ein Eigenheimstandort entwickeln, der seinen Bewohnern mit durchschnittlich 850m² großen Grundstücken genügend Raum lässt, um sich den Traum vom Haus mit Garten zu verwirklichen.
Die Wege zum Einkauf, zum Arzt, in die Kindereinrichtung und Schule, zu Bus und Bahn sind kurz. Ganz in der Nähe ein Spielplatz und auch das Bad und der Tierpark sind nicht weit.
Der Name Schöneck resultiert übrigens aus der Tatsache, dass das ehemalige Grüneck als Wohnungsstandort abgerissen wurde und es nun, sozusagen als Ersatz, ein neues „schönes Eck“ in der Stadt gibt.
Oberbürgermeister, Prof. Dr. Holm Große hat die Bauherren zusammen mit WuB Geschäftsführer Andreas Wendler als „Neubürger“ unserer schönen Stadt Bischofswerda bereits persönlich willkommen geheißen.
Bildquelle: meeco Communication Services
Erste Bauherren sind Christoph und Adrian Richter, die nach dem Sockelguss bereits die Wände hochziehen lassen. Die Richters sind die Herrchen von Quinn, die gemeinsam vor wenigen Monaten bei „Die Welpen kommen – Mit Martin Rütter“ auf RTL beziehungsweise RTL+ zu sehen waren. „Wir haben uns nach der Aufnahme von Quinn entschieden, ein kleines Einfamilienhaus zu bauen, denn unser Hund hat einen Garten verdient. Eine größere Wohnung am Dresdner Postplatz empfanden wir finanziell als unzumutbar, so dass wir uns einiges an Grundstücken rund um Dresden angesehen haben“, verraten die Richters. „Bei einer Online-Recherche wurde uns Bischofswerda vorgeschlagen und beim Besuch des Neubaugebietes haben wir uns sofort in das jetzt uns gehörende Grundstück verliebt, denn direkt dahinter liegt ein parkähnlicher Grünstreifen – genau passend für unseren Quinn.“ Für Richters zählen die zentrale Lage mit Autobahnanbindung, aber auch der fußläufig erreichbare Bahnhof: Christoph Richter arbeitet als Teamleiter bei Trumpf in Neukirch/Lausitz und Adrian Richter ist als Bus- und Straßenbahnfahrer bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) unterwegs. Und beide nutzen den ÖPNV oder notfalls auch ihr Elektroauto.
ECKDATEN
Adresse: Süßmilchstraße / Bergstraße 01877 Bischofswerda
Objektart: Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
Grundstücksfläche m² ca.: 713 – 1.194
Abriss: nein
Bebaubar nach: Bebauungsplan
kurzfristig bebaubar: ja
Baugenehmigung: ja
Erschliessungszustand: voll erschlossen
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Exposé zum Baugebiet: Baugebiet Schöneck/Bischofswerda | Beck & Holz (beck-holz-immobilien.de)
Interessenten wenden sich bitte an das Büro:
Beck & Holz Immobilien
Karlstraße 1
01445 Radebeul
Telefon: 0351/ 836 3632
Telefax: 0351/ 839 2123
Einbau Rauchwarnmelder
Werte Mieterinnen und Mieter,
die in unseren Wohnungen installierten Rauchwarnmelder (RWM) können helfen Brände frühzeitig zu erkennen und ggf. Leben zu retten. Wir als Eigentümer Ihrer Wohnung sind laut Landesbauordnung verpflichtet, Rauchmelder zu installieren und gemäß Anwender-DIN 14676 diese nach 10 Jahren auszutauschen. Damit ist die Firma Pyrexx beauftragt. Ebenso ist Pyrexx für die regelmäßige Wartung der RWM zuständig.
Die Betriebsanleitung soll Ihnen helfen, auf Dinge zu achten, die im Zusammenhang mit den RWM stehen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Vielen Dank! Ihre Wohnungswirtschaft und Bau GmbH
Betriebsanleitung
Rauchwarnmelder des Herstellers PYREXX
Rauchmelder helfen Brände frühzeitig zu bemerken. Sie können jedoch weder ein Feuer löschen, noch dessen Entstehung verhindern und alarmieren auch nicht die Feuerwehr.
Wenn Gefahr durch Brände besteht, geben die Geräte einen lauten Alarmton ab, der Sie auf die Gefahr aufmerksam macht. Bedenken Sie, dass schlafende Menschen und Tiere die tödlichen Giftgase nicht riechen können. Bereits 3 bis 6 Atemzüge von Brandgasen können tödlich sein.
Trotz größter Sorgfalt bei der Herstellung und Wartung der Rauchmelder besteht die Möglichkeit, dass eine Funktionsstörung auftreten kann.
Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Feuer, brennbaren Materialien und technischen Geräten sind stets zu beachten.
Sollten Sie eine Störung des Gerätes bemerken, informieren Sie bitte umgehend unseren Service.
Wir freuen uns, dass nun auch Sie durch unsere Rauchmelder geschützt werden. Um einen störungsfreien Betrieb der Geräte zu ermöglichen, sollten Sie den Inhalt dieser Betriebsanleitung beachten.
Zigarettenrauch löst keinen Alarm aus, sofern der Rauch nicht vorsätzlich und direkt in den Rauchmelder gelangt. Die Pyrexx GmbH sichert die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder durch jährliche Wartungen.
Bitte prüfen Sie bei einem Alarm des Rauchmelders, ob wirklich ein Brandherd existiert.
Wenn die Alarmbereitschaft des Gerätes gefährdet ist, ertönt ein regelmäßig kurzer Hinweiston (Help-Signal). Im Falle dieses Signals informieren Sie bitte unseren Service.
Die Rauchmelder sind nicht Ihr Eigentum. Missbräuchliche Behandlung der Geräte und daraus entstehende Servicekosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
BITTE BEACHTEN SIE:
Die im Folgenden aufgeführten Umgebungseinflüsse können zum Störalarm des Rauchmelders führen:
- Starke Koch-, Wasser- und Bratendämpfe
- Große Temperaturschwankungen
- Raum-, Duft- und Insektenspray
- Blüten-, Bau-, Schleif- und Feinstaub
Um einen Störalarm zu vermeiden, sollte der Rauchmelder vor solchen Umgebungseinflüssen geschützt werden. Auch eine vorsichtige, regelmäßige Reinigung mit einem Staubsauger kann Abhilfe schaffen. Informieren Sie ihre Nachbarn über einen Störalarm, damit nicht unnötig die Feuerwehr alarmiert wird.
Achten Sie beim Kochen stets auf eine gute Belüftung der Räume. Ein Störalarm kann durch Betätigung der Prüf- /Stopp-Taste beendet werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Lufteinlässe am umlaufenden Rand der Rauchmelder niemals durch Staub, Schmutz, Farbe oder Klebeband etc. beeinträchtigt werden.
RENOVIERUNGSARBEITEN:
Bei Renovierungs-, Bau- und Schleifarbeiten sollte der Rauchmelder durch leichten Zug am Gerät von dem Magnetträger gelöst werden und vor Nässe, Kälte, Hitze, Feinstaub und Schmutz geschützt aufbewahrt werden.
Bitte denken Sie nach Beendigung der Arbeiten daran, den Rauchmelder wieder auf den Magnetträger zu setzen oder beauftragen Sie eine Zwischenwartung durch unseren Servicedienst.
BETRIEBSBEREITSCHAFT:
Die Rauchmelder prüfen selbsttätig regelmäßig ihre Betriebsbereitschaft. Um das Gerät manuell zu überprüfen, sollten Sie mindestens einmal im Quartal die Prüf- /Stopp-Taste betätigen. Durch Druck auf diesen Sensorbereich können Sie außerdem einen Alarm oder auch einen Hinweiston (Help-Signal) vorübergehend deaktivieren.
65 Jahre Wohnungswirtschaft und Bau GmbH Bischofswerda
Am 1. April 1958 soll der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Bischofswerda gegründet worden sein. Der genaue Tag ist nicht verbrieft und - jedenfalls dem Namen nach - war es ein dem Volk gehöriger Betrieb.
Die vorherige Bezeichnung lautete „Kommunales Wirtschaftsunternehmen der Stadt Bischofswerda“.
Viele Grundstücke wurden - in den ersten Jahren der Deutschen Demokratischen Republik - an das Unternehmen „übertragen“, viele wurden auch dazugekauft.
Dann galt es die z.T. maroden Objekte vorwiegend zu Wohnzwecken instand zu setzen und zu verwalten. Bei den damaligen extrem niedrigen Mieten ging das nicht ohne staatliche Unterstützung.
Bei der zunehmenden Wohnungsknappheit - aber auch steigenden Ansprüchen der Mieter - war es sicherlich nicht leicht, einerseits zu erhalten und andererseits neue Wohngebäude zu errichten. Der Dachbodenausbau war dabei eine Variante, um zusätzlichen Wohnraum (i.d.R. Schlaf- und Kinderzimmer) zu schaffen. Zudem entstanden in „Alt-Süd“ viele neue Gebäude. Vereinzelt wohnen hier sogar noch „Erstmieter“.
Später, ab 1974/75, wurden mit einem großen Wohnungsbauprogramm 1000 WE in Bischofswerda Süd gebaut. Davon gehörte etwa die Hälfte der damaligen AWG (Arbeiterwohngenossenschaft). Aber auch die Wohnblocks an der H.-Mann-Straße, der Bergstraße, der Süßmilch-Straße und der Bautzener Straße (Papageienviertel) wurden in dieser Ära vom VEB Gebäudewirtschaft gebaut.
Einige dieser Gebäude stehen heute schon nicht mehr. Sie wurden wegen hoher Leerstände abgerissen und einige der damaligen Mieter sind uns deshalb heute noch gram. Die meisten Mieter sind jedoch in besser sanierte Wohnungen der Gesellschaft umgezogen und uns treu geblieben.
1990 wurde der VEB in eine GmbH umgewandelt und bewirtschaftete damals etwa 2.500 WE. Wieder wurden einige Objekte dazu erworben, viele wurde jedoch auch privatisiert bzw. an ehemalige Eigentümer zurückübertragen.
Mit der Umrüstung des Heizhauses von Kohle auf Öl und später auf Gas konnte nahezu die gesamte Südvorstadt an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden.
In den Jahren 1993 bis etwa 1998 erfolgten Modernisierungsmaßnahmen in Größenordnungen. Dazu wurden enorme Kredite aufgenommen und zudem trägt die Gesellschaft heute noch an den sogenannten „Altschulden“.
Im Klengelweg-Gebiet entstanden 1995 tatsächlich Neubauten zur Vermietung. Daneben entwickelte sich ein Eigenheimstandort, der in Bischofswerda auch als „Kleinwandlitz“ bekannt ist.
Seitdem bestand die Hauptaufgabe der WuB darin, die Objekte zu verwalten, zu sanieren und instand zu setzen. Der hohe Kapitaldienst war kaum noch zu stemmen und es wurde sehr eng, sodass ab 2006 im Zuge der Sanierungskonzeption Personal abgebaut werden musste. Waren 2005 noch 32 Mitarbeiter beschäftigt, so sind wir heute gerade mal noch acht regulär beschäftigte Verwaltungsmitarbeiter. Diese Zeit war außergewöhnlich hart für unser Unternehmen und für die Menschen, die bei uns tätig waren und z.T. noch sind.
Außerdem wurden seitdem mehrere hundert Wohnungen zurückgebaut, um dem nach wie vor anhaltendem Bevölkerungsrückgang und damit dem steigenden Leerstand gerecht zu werden. Diese Abrissmaßnahmen tun nicht nur weh, weil sie Geld kosten und Bausubstanz verloren geht, sondern weil teilweise auch noch Altschulden an Objekten haften.
Die Sanierungskonzeption wird nun schon seit vielen Jahren konsequent verfolgt und heute ist das Unternehmen wieder stabil.
Derzeit stehen viele neue Herausforderungen an, die es zu bewältigen gilt:
Die wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten lähmen derzeit die konzeptionelle Arbeit. Es ist derzeit einfach nicht möglich, verlässliche Planungen aufzustellen. Die Gesetzes- und Verordnungsflut des letzten Jahres bringt uns zeitweise an die Grenze des Machbaren. Nicht nur dass nahezu wöchentlich neue Vorschriften kommen, es werden Dinge geregelt oder vorgeschrieben, deren Notwendigkeit fragwürdig ist. Das Ganze kostet viel Zeit und ist, wenn es noch dazu unsere Mieter direkt betrifft, auch schwer vermittelbar.
Dazu kommen die wirtschaftlichen Einflüsse, wie steigende Energie- und Heizkosten, steigende Zinsen, steigende Baukosten, fehlende Baukapazitäten und die hohe Inflation.
Ungeachtet dessen haben wir aktuell eine stabile Vermietung in unserem Bestand zu verzeichnen.
Einen Ausblick zu geben über künftige Entwicklungen fällt momentan recht schwer. Trotzdem schauen wir optimistisch in die Zukunft. Wir sind und bleiben ein verlässlicher Partner für unsere Dienstleister und Handwerker und vor allem für unsere Mieter.
Wir bedanken uns bei unseren treuen Mietern und allen Geschäftspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahrzehnten.
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durch einen energieunabhängigen Solar-Rollladen. Schnell und einfach ersetzbar, ohne Stromanschluss konzipiert und erfordert keinerlei Renovierungsarbeiten. Er ist einfach zu installieren und fügt sich perfekt in Ihr Zuhause ein.
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Umsetzungsmöglichkeit: Kauf und Montage erfolgen vom Mieter in Zustimmung zur baulichen Veränderung unsererseits.
Einzelpreis ca. 840,00 €.
Kennen Sie schon die neuen Tutorials des vdw Sachsen?
Diese vermitteln mit ihren Hauptfiguren Hans, Franz und Erna auf witzige Weise wie Wohnen für alle einen noch größeren Vorteil bringt und ein harmonisches Miteinander gelingt!
Sommerzeit ist Balkonzeit!
Gärtnern, Gestalten, Grillen & Geniesen: Was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht.
Was gibt es Schöneres, als Urlaubsfeeling auf dem eigenem Balkon zu genießen. Aber bitte denken Sie daran, auch auf dem Balkon ist nicht alles erlaubt was Spaß macht, denn Balkone gehören wie Küche oder Wohnzimmer zur vermieteten Wohnung und entsprechend haben Mieter hier die gleichen Pflichten und Rechte wie sie in der Wohnung auch gelten. Der Vermieter hat durchaus auch ein Wörtlein bei Gestaltung oder Nutzung des Balkones mitzureden. Ein dezenter Sichtschutz, auch Sonnenschirm oder Tisch und Stühle sind in jedem Fall erlaubt. Beim Anbau einer Markise o.ä. ist zwingend eine Genehmigung des Vermieters notwendig. Nach Lust und Laune gärtnern? Auch dabei gilt: Nehmen Sie Rücksicht und achten Sie auf Sicherheit! Größere Stauden sollten Sie meiden, diese ärgern mitunter die unmittelbaren Nachbarn und rankende Pflanzen wie Kletterhortenzie, Efeu oder Wein können die Fassade schädigen. Alle Kästen, Blumentöpfe oder -kübel müssen ordnungsgemäß gesichert sein. Ist grillen erlaubt? Grillen auf dem Balkon sorgt mitunter für Ärger. Gründe dafür sind nicht nur Gerüche und Rauch, sondern vor allem die Gefahr durchs offene Feuer. Nutzen Sie deshalb einen Elektrogrill! Rücksicht auf Ihre Nachbarn sollten sie auch beim Rauchen oder beim Sonnenbad auf dem Balkon nehmen. Und auch bei der Nachtruhe gilt: wochentags und am Wochenende ab 22:00 Uhr!
Auf gute Nachbarschaft!
Damit das friedliche Miteinander nicht plötzlich in bitteren Streitigkeiten endet, sollte die ein oder andere Regel beachtet werden. Aber welche Regeln sind am wichtigsten? Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis, Toleranz und Kommunikation sind die wichtigsten Grundlagen um ein Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus, in dem mitunter Menschen mehrerer Generationen, unterschiedlichster Herkunft und Lebenseinstellungen unter einem Dach leben, harmonisch und für alle zufriedenstellend zu gestalten.
Eine gute Nachbarschaft ist Gold wert!
Geld sparen – durch richtiges Heizen und Lüften!
Vor allem in der kalten Jahreszeit ist richtiges Heizen und Lüften wichtig, um Heizkosten zu senken und Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Richtiges Heizen und Lüften spart nicht nur Geld, sondern trägt auch zu einem gesunden Raumklima und somit zur Vermeidung von Schimmelpilzen bei. Der goldene Herbst bringt oft noch einmal angenehm warme Temperaturen. Doch wenn die Sonne am Abend untergeht, fallen diese auch ganz schnell wieder in Richtung Gefrierpunkt. Das Fenster jetzt die ganze Nacht zu kippen, wäre Energieverschwendung, die Zentralheizung ganztägig in Betrieb zu nehmen, lohnt sich meistens auch noch nicht. Wie also richtig heizen und lüften? Tipps für einen energieeffizienten Herbst.
Richtiges Lüften und dabei Heizkosten sparen funktioniert nicht mit gekippten Fenstern! Wer wirklich Heizkosten sparen möchte, lässt Räume auch während der Abwesenheit der Familie nicht ganz auskühlen, sondern stellt ca. viermal am Tag die Heizung ab und öffnet alle Fenster und Türen bis zu max. 15 Minuten zum Stoßlüften. Gerade Familien, die viel Wasserdampf durch Duschen, Kochen etc. produzieren, reduzieren damit auch die Gefahr von Schimmel und sparen trotzdem Heizkosten!
Die optimale Raumtemperatur liegt bei rund 20 °C. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1°C senkt die Heizkosten um rund 6 Prozent. Verringern Sie die Raumtemperatur von 24°C auf 20°C, sparen Sie zwischen 20 und 25 Prozent der Heizkosten! Nur unter 16 Grad sollte die Temperatur trotz Heizkosten sparen über längere Zeit in keinem Raum fallen, sonst droht Schimmel!
Über Nacht die Heizung nicht ganz herunterfahren, sonst muss morgens alles komplett neu geheizt werden. Sinnvoll ist dagegen eine moderate Absenkung der Raumtemperatur um rund drei Grad.
Sie sollten Heizkörper nicht durch Verkleidungen, Möbel, Gardinen oder Vorhänge abdecken, damit die Leistung des Heizkörpers voll genutzt werden kann.
Optimales Heizen und Lüften kostet Sie weniger Heizenergie und sorgt für ein angenehmes Raumklima!
„Stolperfalle Treppenhaus“ - Tipps für mehr Sicherheit und weniger Stress.
Durch Hans und Franz erfahren Sie, wie man sich im Treppenhaus richtig verhält und was man als Mieter beachten sollte.
Gemeinsam sicherer und entspannter Wohnen!